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Erstkontakt

Die erste telefonische Kontaktaufnahme ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung, ob und in welcher Form eine Mandatierung in Betracht kommt. Im Rahmen dieses Erstgesprächs informiere ich über das mögliche weitere Vorgehen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten, sofern eine Zusammenarbeit in Frage kommt.

2

Honorar

Die Abrechnung unserer Leistungen kann gemäss Merkblatt in drei Varianten erfolgen. Die Honorierung sowie das Abrechnungsmodell wird transparent im Rahmen der Mandatierung festgelegt und in einer schriftlichen Honorarvereinbarung geregelt.

3

Kostenvorschuss

In der Regel wird nach Mandatierung und vor Aufnahme der Tätigkeit ein angemessener Kostenvorschuss verlangt. Dessen Höhe richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Mandats. Geleistete Vorschüsse werden bei der Schlussabrechnung vollständig angerechnet. Wird der Kostenvorschuss nicht fristgerecht geleistet, wird die Mandatsbearbeitung bis zum Zahlungseingang sistiert oder das Mandatsverhältnis aus wichtigem Grund aufgelöst.

4

Unentgeltliche Rechtspflege

Für Personen, welche nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, besteht unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen die Möglichkeit, unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen.

Gerne informiere ich im Rahmen des telefonischen Erstkontakts über die alle Voraussetzungen.

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Rechtsschutzversicherung

Die Abklärung einer allfälligen Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung sowie die rechtzeitige Fallanmeldung obliegen grundsätzlich der Mandantschaft.

Eine Mandatsübernahme unter Einbezug einer Rechtsschutzversicherung erfolgt erst nach Vorliegen einer schriftlichen Kostengutsprache. Liegt keine Kostengutsprache vor, trägt die Mandantschaft die Kosten selbst. In diesem Fall wird gemäss Ziffer -3- betreffend Kostenvorschuss vorgegangen.

Merkblatt Anwaltshonorar

Das Merkblatt erklärt die gängigen Modelle zur Bemessung von Anwaltshonoraren – Stundenansatz, Pauschale oder amtlicher Tarif – sowie die Möglichkeit einer zulässigen Erfolgsbeteiligung. Es informiert zudem über unentgeltliche Rechtsverbeiständung, die Rolle von Rechtsschutzversicherungen und die Bedingungen einer Prozessfinanzierung. Abschliessend wird erläutert, wie die Mehrwertsteuer je nach Partei und Verfahren zu berücksichtigen ist.

Merkblatt herunterladen (PDF)

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Gerne geben wir Ihnen im persönlichen Gespräch weitere Auskünfte.

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